**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Ferienunterkünften**
**§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand**
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter der Ferienunterkunft (nachfolgend „Mieter“).
2. Die AGB gelten für alle Buchungen und die damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Vermieters im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienunterkunft.
3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Gegenstand des Vertrages ist die befristete Überlassung der namentlich genannten Ferienunterkunft an den Mieter zu Erholungszwecken.
**§ 2 Vertragsabschluss**
1. Mit der Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Internetplattformen erfolgen.
2. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter zustande. Die Buchungsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
**§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen**
1. Der vereinbarte Mietpreis sowie die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
2. Nebenkosten wie Endreinigung, Kurtaxe oder Kosten für Zusatzleistungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Haustiere) werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet und sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
3. Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
4. Die Restzahlung des Mietpreises ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Anreise) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
5. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. In diesem Fall kann der Vermieter Stornogebühren gemäß § 6 dieser AGB geltend machen.
6. Alle Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermieters zu leisten.
**§ 4 An- und Abreise, Schlüsselübergabe**
1. Die Anreise erfolgt am vereinbarten Anreisetag in der Regel ab 16:00 Uhr. Die genauen Zeiten werden in der Buchungsbestätigung oder einer separaten Information mitgeteilt.
2. Die Abreise muss am vereinbarten Abreisetag in der Regel bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
3. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person. Der Mieter ist verpflichtet, die genaue Ankunftszeit rechtzeitig mitzuteilen.
4. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, die der Mieter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung.
**§ 5 Kaution**
1. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu verlangen. Die Höhe der Kaution ist in der Buchungsbestätigung genannt.
2. Die Kaution ist spätestens mit der Restzahlung des Mietpreises, falls nicht anders vereinbart, fällig.
3. Die Kaution wird dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienunterkunft und Schlüssel, nach Abzug eventueller Kosten für Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen, innerhalb von 14 Tagen nach Abreise auf ein vom Mieter benanntes Konto zurücküberwiesen.
4. Übersteigen die vom Mieter verursachten Schäden den Betrag der Kaution, bleibt der Anspruch des Vermieters auf Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens unberührt.
**§ 6 Stornierung und Nichtanreise durch den Mieter**
1. Der Mieter hat kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB, da es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu einem spezifischen Termin handelt.
2. Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen und ist nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
3. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise durch den Mieter werden folgende pauschale Stornogebühren berechnet, um den Ausfall des Mietpreises sowie den Verwaltungsaufwand abzudecken:
* Bis 60 Tage vor Anreise: 20% des Gesamtpreises
* 59 bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtpreises
* 29 bis 14 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtpreises
* Weniger als 14 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100% des Gesamtpreises
4. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Der Vermieter ist im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise bemüht, die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Die ersparten Aufwendungen aus einer anderweitigen Vermietung werden auf die Stornogebühren angerechnet.
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter dringend empfohlen.
**§ 7 Pflichten des Mieters**
1. Der Mieter hat die Ferienunterkunft sowie deren Inventar pfleglich zu behandeln.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten, die in der Ferienunterkunft ausliegt oder vorab mitgeteilt wird.
3. Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
4. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Es können zusätzliche Reinigungsgebühren anfallen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, alle während des Aufenthaltes auftretenden Mängel oder Schäden unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden, um eine schnelle Behebung zu ermöglichen. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.
6. Bei der Abreise ist die Ferienunterkunft besenrein zu hinterlassen. Geschirr ist sauber in die Schränke einzuräumen, Mülleimer sind zu leeren.
**§ 8 Haftung des Mieters**
1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher in der Ferienunterkunft oder am Inventar schuldhaft verursachen. Dies gilt auch für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichteinhaltung der Hausordnung entstehen.
2. Eine Haftung für vom Mieter eingebrachte Wertgegenstände übernimmt der Vermieter nicht.
**§ 9 Pflichten und Haftung des Vermieters**
1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft dem Mieter in einem vertragsgemäßen Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zu überlassen.
2. Der Vermieter haftet für eine ordnungsgemäße Erfüllung der mietvertraglichen Leistungen.
3. Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streik, Strom- oder Wasserausfälle, oder durch örtliche Gegebenheiten (z.B. Baustellen, Lärm) verursacht werden und nicht in seinem Einflussbereich liegen.
**§ 10 Rücktritt durch den Vermieter**
1. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) Der Mieter trotz Mahnung mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
b) Der Mieter die Ferienunterkunft entgegen der vertraglichen Bestimmungen oder den Hausregeln nutzt oder diese schwerwiegend verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist einstellt.
c) Die Erfüllung des Vertrages aufgrund von höherer Gewalt oder anderen, vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen unmöglich wird.
2. Bei einem Rücktritt aus den Gründen nach Absatz 1a) oder 1b) bleiben die Ansprüche des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis, abzüglich ersparter Aufwendungen, bestehen.
3. Bei einem Rücktritt aus den Gründen nach Absatz 1c) werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
**§ 11 Mängel an der Mietsache**
1. Sollten bei der Übergabe Mängel an der Ferienunterkunft oder dem Inventar vorhanden oder während der Mietzeit entstehen, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
2. Der Vermieter wird sich bemühen, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
3. Ansprüche des Mieters wegen Mängeln, die er nicht unverzüglich angezeigt hat, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar.
**§ 12 Hausordnung**
1. Bestandteil des Mietvertrages ist die in der Ferienunterkunft ausliegende oder bei Buchung übermittelte Hausordnung. Der Mieter verpflichtet sich, diese einzuhalten.
2. Verstöße gegen die Hausordnung können, insbesondere bei wiederholter oder schwerwiegender Natur, zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen.
**§ 13 Datenschutz**
1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung.
2. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung des Mieters an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
3. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.
**§ 14 Schlussbestimmungen**
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
5. Der Vermieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.